Osteopathie & Krankenkassen
Ratgeber zum Thema: Wie Krankenkassen Osteopathie bezuschussen
Inhalt dieser Seite:
1. Zahlen Krankenkassen überhaupt für Osteopathie?
2. Osteopathie etabliert sich als Ergänzung zur Schulmedizin
3. Voraussetzungen für Kostenübernahme
4. Wie werden Kosten für osteopathische Behandlungen erstattet?
5. Welche Krankenkassen übernehmen Kosten für Osteopathie?
6. Fragen zu Osteopathie und Kostenübernahme durch die Krankenkassen
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Zahlen Krankenkassen überhaupt für Osteopathie?
Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeiten alternativer Heilmethoden. So versprechen sich Patienten durch zum Beispiel Ayurveda, Homöopathie oder traditionelle chinesische Medizin eine Linderung von Beschwerden. Leider haben alternative Heilmethoden im Gegensatz zur klassischen Schulmedizin das Problem, dass deren Behandlungsmethoden nicht immer von der Krankenkasse bezahlt werden. Auch die Osteopathie lässt sich der Alternativmedizin zuordnen. In diesem Artikel gehen wir der Frage auf den Grund, ob deutsche Krankenkassen die Kosten für osteopathische Behandlungen und Therapien übernehmen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, sprechen Sie uns gern an. Die Mitarbeiter der osteopathischen Praxis von Frau Klima stehen Ihnen für eine Beratung gern zur Verfügung.
Osteopathie etabliert sich als Ergänzung zur Schulmedizin
Bis vor einigen Jahren wurden osteopathische Behandlungsansätze von Fachärzten belächelt, da ihre Wirksamkeit bisher nicht zweifelsfrei nachgewiesen sind. Das hat sich aber Gott sei Dank geändert. Die Osteopathie wird als natürliche Alternative zur Physiotherapie immer beliebter, da deren Einsatz bei unspezifischen Beschwerden oft erfolgreich ist. Osteopathen konzentrieren sich nicht auf die Behandlung einzelner Symptome – wie in der Physiotherapie. Stattdessen rückt die ganzheitliche Betrachtung des menschlichen Körpers als komplexes System in den Fokus, mit deren Hilfe sich auch komplexe körperliche Einschränkungen lindern oder beheben lassen. Als wichtigstes Werkzeug nutzt der Osteopath hierbei seine Hände. Damit untersucht und behandelt er den Leidtragenden. Durch die Therapie mit den bloßen Händen können so zum Beispiel Bewegungseinschränkung gelöst oder Migräne (Cerritelli et al. JPain Res. 2017) gelindert werden. Dank osteopathischer Behandlungen werden Blockaden im Körper gelöst und das Gleichgewicht der Körpersysteme wieder hergestellt.
Den Verzicht auf Arzneimittel und technische Untersuchungsgeräte wissen auch immer mehr Patienten zu schätzen. Sie nutzen die Möglichkeiten von osteopathischen Behandlungen. Letztere etablieren sich immer mehr in der Gesellschaft und werden mittlerweile sogar von Fachärzten als medizinisch anerkannte Ergänzung der Schulmedizin angesehen. Das hat zur Folge, dass sich immer mehr Krankenkassen an den Kosten für osteopathische Behandlungen und Therapien beteiligen.
Voraussetzungen für Kostenübernahme
Die Zahl von Krankenkassen wächst, welche die Kosten für Osteopathie übernehmen. So gibt es immer mehr Kassen, die Kosten zwischen 30 und 120 Euro pro Therapiesitzung zahlen. Osteopathische Behandlungen sind laut gesetzlicher Krankenversicherung eine Extraleistung. Sie müssen nicht übernommen werden, da sie kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen ist. Dennoch verankern immer mehr Kassen die Kosten für eine Manualtherapie als Zusatzleistung in ihren AGBs. Wichtig: Alle teilnehmende Krankenkassen legen Voraussetzungen für die Kostenübernahme fest.
So wird nur gezahlt, wenn
- die Osteopathie von einem Arzt verordnet wurde
- die Therapie durch eine ärztliche, formlose Bescheinigung nachgewiesen wurde
- die Behandlung von einem qualifizierten Osteopathen durchgeführt wird, der bei der Krankenkasse anerkannt ist. Vor allem die größeren Krankenkassen achten darauf, dass der Osteopath Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen (mit abgeschlossener Weiterbildung zum Osteopathen) ist oder eine osteopathische Weiterbildung abgeschlossen hat, die zum den Beitritt in den Verband der Osteopathen berechtigt.
Eine Liste anerkannter Therapeuten kann bei der eigenen Krankenkasse erfragt werden. Die Höhe der Kosten variieren zwischen den Krankenkassen und unterscheiden sich stark. Osteopathen hingegen rechnen die Leistungen nach einer eigenen berufsständischen Gebührenordnungen ab. Um auf Nummer sicher zu gehen, ob auch Ihre Krankenkasse für osteopathische Leistungen aufkommt, nehmen Sie vor einer osteopathischen Behandlung unbedingt Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf. Erfragen Sie dort den Leistungsumfang und welche Behandlungen aus dem Bereich der Osteopathie bezuschusst werden. Ergänzend hierzu führen immer mehr Kassen umfangreiche Informationen über den Leistungsumfang auf der eigenen Webseite.
Übrigens: Unsere Therapeuten sind nahezu auf allen Listen der gesetzlichen Krankenkassen als Therapeut gelistet.
Wie werden Kosten für osteopathische Behandlungen erstattet?
Wie bei den meisten Extra- und Zusatzleistungen muss der Versicherte Therapie- und Behandlungskosten im Voraus zahlen. Nach einer Sitzung oder Behandlung erstellt der Osteopath eine Rechnung. Diese muss vom Versicherten bezahlt werden. Anschließend reicht der Versicherte die Rechnung zusammen mit einer formlosen ärztliche Bescheinigung, welche die Notwendigkeit der Therapie begründet, bei seiner Krankenkasse ein. Diese zahlt die Gesamt- oder Teilsumme des eingereichten Rechnungsbetrags auf das Konto des Versicherten zurück. Die Höhe des Rückzahlungsbetrags richtet sich nach dem Umfang des Leistungskatalogs Ihrer Krankenkasse.
Übrigens: In unserer Praxis ist die Bezahlung mit EC Karte oder eine Banküberweisung möglich.
Welche Krankenkassen übernehmen Kosten für Osteopathie?
Immer mehr Krankenkassen beteiligen sich an osteopathischen Therapieformen. Das macht sich auch in der Höhe der Kostenübernahme bemerkbar. In folgender Tabelle haben wir Ihnen die größten deutschen Krankenkassen aufgelistet und welchen Kostenzuschuss der Versicherte für Osteopathie erhält.
Krankenkasse | Kostenübernahme |
---|---|
Techniker Krankenkasse (TK) | drei osteopathische Sitzungen (je bis zu 40 €) | Maximal 120 € im Jahr |
BARMER | 200 € für Osteopathie für Neugeborene im Jahr / 50 € einmaliger Zuschuss für Versicherte im Jahr |
DAK Gesundheit | drei osteopathische Sitzungen (je bis zu 40 €) im Jahr | Maximal 120 € im Jahr |
AOK Bayern | maximal 60 € im Jahr bei Sitzungen für Schwangeren und Kindern bis 14 Jahre |
AOK Baden-Württemberg | vier osteopathische Sitzungen (je bis zu 50 €) | Maximal 200 € im Jahr |
AOK Rheinland/Hamburg | drei osteopathische Sitzungen (je bis zu 60 €) | Maximal 180 € im Jahr |
AOK Nordwest | 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro / Jahr |
AOK Niedersachsen | 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro / Jahr |
AOK Nordost | bis maximal 180 Euro / Jahr |
AOK Hessen | drei osteopathische Sitzungen (je bis zu 50 €) | Maximal 150 € im Jahr |
AOK PLUS | drei osteopathische Sitzungen (je bis zu 60 €) | Maximal 180 € im Jahr |
IKK classic | vier osteopathische Sitzungen (je bis zu 40 €) | Maximal 160 € im Jahr |
KKH Kaufmännische Krankenkasse | keine Kostenübernahme |
KNAPPSCHAFT | fünf osteopathische Sitzungen (je bis zu 30 €) | Maximal 150 € im Jahr |
SBK | sechs osteopathische Sitzungen (je bis zu 30 €) | Maximal 180 € im Jahr |
Ihre Krankenkasse ist nicht dabei? Kein Problem. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Informationen über Kostenzuschüsse weiterer Krankenkassen erhalten möchten!
Fragen zu Osteopathie und Kostenübernahme durch die Krankenkassen?
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