Kostenerstattung unserer osteopathischen Behandlungen durch zahlreiche Krankenkassen
Osteopathie wird von den meisten Privatkassen und Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren im Rahmen einer heilpraktischen Rechnung (GebüH und Hufeland-Verzeichnis) teilweise erstattet.
Kassenpatienten haben die Möglichkeit, sich unter folgendem Link über die Bezuschussung ihrer Krankenkasse an osteopathischen Behandlungen in unserer Praxis zu informieren. Für etwaige Änderungen Ihrer Krankenkasse übernehmen wir keine Gewähr.
Nehmen Sie vorab Kontakt mit ihrer Krankenkasse auf, um den aktuellen Bezuschussungssatz und die eventuelle Notwendigkeit einer ärztlichen Bescheinigung zu erfragen.
Wir sind Mitglied im VOD und HpO und sind zusätzlich Heilpraktiker.